Lexikon -Sozialversicherung
Sozialversicherungen werden wie folgt eingeteilt in die:
Die Beiträge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils in gleichen Teilen, die Unfallversicherung wird nur vom Arbeitgeber übernommen.
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Sozialversicherungen werden wie folgt eingeteilt in die:
Die Beiträge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils in gleichen Teilen, die Unfallversicherung wird nur vom Arbeitgeber übernommen.