Zahnzusatzversicherung

Sie sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert...

Keramikinlays statt Amalgam - ... Sie wollen mehr als Ihre Krankenkasse bezahlt, denn solche "besonderen" Leistungen zahlen Sie als Kassenpatient selbst.
Deshalb werden neben der Zusatz-KV von den meisten Versicherungsgesellschaften auch direkt nur Zahnzusatz- Versicherungen angeboten, die je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Zahnbehandlungen übernehmen.

 

nach obenEgal wie hoch die tatsächliche Rechnungshöhe ist -

die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen für jede Zahnbehandlung nur noch sogenannte Festpauschalen.

Bei Zahnersatz und Inlays können hohe Zuzahlungen folgen. Bereits bei einer relativ kleinen Zahnersatz-Versorgung beträgt die Beiteiligung für den Patienten schnell mehrere hundert Euro.

Die Kassenleistungen können durch Zahnzussatzversicherungen ergänzt werden. Wenn Sie besonderen Wert auf hochwertige Materialien z. B. Keramik oder Füllungen aus Edelmetall (so genannte Inlays) oder eine schönere Optik legen, sollte das auf jeden Fall im Vertrag vereinbart werden.

 

nach obenErstattet wird ein vereinbarter Prozentsatz der Rechnungen - unter Berücksichtigung der Leistungen der GKV

Zu den unterschiedlichen Leistungen bieten die Gesellschaften sogenannte Paket an... z. B. höherwertige Materialien für Zahnersatz, Zahnzusatzversicherung für Kinder unter 18 Jahre mit sepziellen Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen umv.

Die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt nicht nur von den Leistungen ab...

  • Beispielsweise zahlen Frauen i. d. R. mehr als Männer und Personen mit höherem Eintrittsalter mehr als jüngere Neuversicherte.
  • Neue Kunden, die über 60 Jahre sind, werden meist nicht mehr angenommen.
  • Außerdem begrenzen viele Tarife die Erstattung in den ersten Vertragsjahren - es muss eine Wartezeit eingehalten werden, bevor der Kunde eine Erstattung von der Versicherung verlangen kann.

Achten Sie deshalb vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht nur auf die Prämie, sondern besonders auf die Versicherungsbedingungen.

 

nach obenWas ist zu beachten?

Zu beachten ist weiterhin, das viele Versicherer von Kunden mit schlechten oder mehreren fehlenden Zähnen hohe Risikozuschläge fordern. Auch kann deshalb ein Antrag ganz abgelehnt werden.

Gründe dafür sind:

  • aktuell fehlende Zähne und bereits ersetzte Zähne oder Füllungen/Plomben
  • nicht korrigierte Zahnfehlstellungen, die behandlungsbedürftig sind
  • ist eine anstehende Zahnbehandlung oder kieferorthopädische Behandlung vorgesehen bzw. wird gerade druchgeführt
  • liegen allgemein schwere Erkrankungen vor